Familienzusammenführung für Einwanderer

Beistand bei der Gesuchstellung für die Familienzusammenführung. Zum Zwecke der Familienzusammenführung dürfen Familienmitglieder von Einwanderern, die sich rechtmäßig in Italien aufhalten, nachziehen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind (Unterkunftsmöglichkeit und Einkommen). 

Zuständige Stelle:

Einwandererschalter