Öffentlicher Dienst: Fehlender Dialog und Unklarheiten bei Inflationsanpassung sorgen für Kritik
Für großes Unverständnis sorgt die aktuelle Vorgangsweise der Landesregierung bei der Festlegung der finanziellen Mittel für die Inflationsanpassung im Rahmen der bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen.
Das von der Landesregierung vorgeschlagene Ausmaß der Finanzierung für die Haushaltsabänderung wurde nicht im Austausch mit den Gewerkschaften festgelegt. Die Fachgewerkschaften erfuhren erstmals über die Medien davon. Eine vorherige Abstimmung mit den Sozialpartnern hat nicht stattgefunden, so Ulli Bauhofer, Generalsekretärin der Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL.
Bereits am 19. Februar 2026 hatten die Fachgewerkschaften ein gemeinsames Schreiben an den Landeshauptmann sowie an die zuständige Landesrätin übermittelt. Dieses blieb jedoch unbeantwortet und hätte eine wichtige Grundlage für konstruktive Gespräche dargestellt. Auch das jüngste bereichsübergreifende Verhandlungstreffen verlief aus Sicht der Fachgewerkschaft unkoordiniert. Erst gegen Ende wurde mitgeteilt, dass für das laufende Jahr ein Vorschuss von 50 Prozent auf die programmierte Inflation gewährt werden soll. Diese Modalität wurde zuvor weder besprochen noch vereinbart. Zudem ist weiterhin unklar, welcher Inflationsindex für die Berechnung herangezogen wurde. Besonders kritisch bewertet Ulli Bauhofer vom Öffentlichen Dienst im AGB/CGIL, dass Vorschläge der Gewerkschaften einseitig abgeändert wurden, obwohl diese maßgeblich für die Finanzierung sind.
Offen bleibt zudem die Situation für das Jahr 2025, das in den bisherigen Ankündigungen nicht berücksichtigt wurde. Die vom Land genannten finanziellen Mittel betreffen ausschließlich den Zeitraum 2026 bis 2028.
Die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL fordert daher einen raschen Dialog mit der Politik, mehr Transparenz sowie eine klare und nachvollziehbare Kommunikation, um verlässliche Lösungen für die öffentlich Bediensteten zu gewährleisten.



