Mobilisierung „Ohne Einwilligung ist es Vergewaltigung!“ am 15. Februar in Bozen
„Am Jahrestag des Gesetzes, das sexuelle Gewalt als Verbrechen gegen die Person anerkannt hat, gehen wir auf die Straße, weil diese Errungenschaft angegriffen wird“: So kündigt das Organisationskomitee – bestehend aus der Genossenschaft Gea, Frauen gegen Gewalt, Frauen marsch, Aied, Donne Democratiche dell'Alto Adige/Südtirol, AGB/CGIL, SGBCISL und SGK/UIL – die Mobilisierung an, die sich dem nationalen Aufruf der Vereinigung „D.I.Re Donne in Rete contro la violenza, anschließt. Der Termin ist am Sonntag, 15. Februar, um 10.30 Uhr auf dem Mazzini Platz in Bozen.
Nach Ansicht des Komitees wird die Änderung von Art. 609-bis des Strafgesetzbuches über sexuelle Gewalt als einfache „sprachliche Präzisierung” dargestellt, aber in Wirklichkeit „berührt sie den Kern der Norm: Von der Zustimmung kehrt man zur Ablehnung zurück”. „Was im November als Fortschritt gefeiert wurde, wird nun relativiert”, erklärt das Komitee. „Der Gesetzentwurf war gedacht, um sich an die Istanbul-Konvention anzupassen, die verlangt, jede sexuelle Handlung ohne freie und freiwillige Zustimmung zu ahnden. Aber wenn man die Sprache ändert, ändern sich auch die Konsequenzen. „Nein” bedeutet nicht „Ja”. Dies ist keine semantische, sondern eine beweistechnische Frage: Viele Menschen erstarren unter Drohungen und leisten keinen Widerstand; Manipulation und Machtungleichgewichte heben die Zustimmung auch ohne körperliche Gewalt auf”.
Für das Komitee ist das Risiko klar: „Wenn die Norm nicht die Einwilligung in den Mittelpunkt stellt, wird die Beweislast wieder auf den Anzeigenerstatter zurückfallen. Nicht mehr „Hat der Angeklagte ohne Einwilligung gehandelt?“, sondern wieder „Hat sich das Opfer ausreichend gewehrt?“. Das ist die konkrete Folge der Änderung.“
Das Komitee ruft auch Männer auf, die sich dafür entscheiden, aktive Verbündete gegen das Macho-Gehabe zu werden, auf die Straße zu gehen.



