Der Vorstand

Der Vorstand ist das oberste Beschlussorgan der LHFD/FILCAMS in der Zeit zwischen zwei Kongressen. Er leitet die Fachgewerkschaft aufgrund der Richtlinien, die vom Kongress beschlossen werden, steuert allgemeine Vorhaben, überprüft die allgemeine Tätigkeit der Gewerkschaft, gewährleistet die erforderliche Koordinierung der Strukturen der LHFD/FILCAMS und besorgt die ordentliche und außerordentliche Einberufung des Kongresses.

Der Vorstand der LFDH/FILCAMS stellt die Bereiche fest, in denen Initiativen ergriffen und Zusammenarbeiten mit Körperschaften, Konföderationen, Gesellschaften und Verbänden gestartet werden sollen. Er beschließt Gründungen oder Schließungen und, sofern erforderlich, die Satzung, die territoriale Gliederung und die Ernennung der leitenden Organe. Die entsprechenden Vertreter der LHFD müssen dem Vorstand jährlich einen Bericht über die durchgeführte Tätigkeit vorlegen.

Der Vorstand der LHFD wird vom Kongress gewählt; der Kongress bestimmt auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Eventuelle Rücktritte von Mitgliedern in der Zeit zwischen zwei Kongressen können durch Kooptation seitens des Vorstandes ausgeglichen werden.

Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage einer Ordnung, wählt seinen Präsidenten oder seine Präsidentin und legt die Amtszeit des Vorsitzes fest.

Der Vorstand wird vom Vorsitz im Einvernehmen mit dem Sekretariat mindestens einmal pro Quartal sowie bei Bedarf gemäß den Modalitäten der Ordnung einberufen.

Jedes Vorstandsmitglied kann an jeglichem Kongress und an jeder Sitzung des Gewerkschaftsbundes teilnehmen und dort das Wort ergreifen.

Der Vorstand ernennt den Generalsekretär und das Sekretariat.

Er kann die Wahl eines Organs mit operativen Funktionen beschließen, dessen Zuständigkeiten und Befugnisse festlegen und Versammlungen mit politischen Weisungsaufgaben einberufen (Organisationskonferenz, Programmkonferenz, Konferenzen der leitenden Angestellten und Delegierten, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, etc.) und die entsprechenden Kriterien und Modalitäten für die Zusammensetzung und Beteiligung festlegen.

Der Vorstand beschließt die Modalitäten und Formen der Beziehungen zu demokratischen Vereinigungen und die doppelte Mitgliedschaft mit Berufsvereinigungen.

Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, unbeschadet eventueller Satzungsvorschriften, die die qualifizierte Mehrheit vorsehen.