Weißes Kreuz erhöht Mindestlohn um 150 Euro: Gewerkschaften und Betriebsrat erkämpfen Erfolg in schwierigen Zeiten

Die neuen Vereinbarungen umfassen eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns für die Einstufungsebene C auf 150 Euro brutto pro Monat: Ab März dieses Jahres um 60 Euro, in den Jahren 2024 und 2025 um jeweils weitere 45 Euro brutto pro Monat. Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung von knapp 8,3 Prozent. Auch der Beitrag für den Laborfonds für die beigetretenen Arbeitnehmer wird ab dem 1. April 2023 erhöht. Der zu Lasten des Arbeitgebers gehende Beitrag wird von den aktuellen zwei Prozent auf 2,5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung erfolgt ohne die Bedingung, dass auch der beigetretene Arbeitnehmer die eigene Quote auf zwei Prozent oder mehr erhöht.

Die Dienstalterszulagen werden von den aktuellen neun auf zwölf Zulagen erhöht. Von Seiten der Gewerkschaften ist man überzeugt, dass die erreichten Ergebnisse eine positive Entwicklung für die Beschäftigten des Weißen Kreuzes in diesen schwierigen Zeiten darstellen.